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   LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15   

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https://dejure.org/2017,31906
LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15 (https://dejure.org/2017,31906)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.03.2017 - L 2 U 458/15 (https://dejure.org/2017,31906)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. März 2017 - L 2 U 458/15 (https://dejure.org/2017,31906)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Arbeitswegeunfall; Auftanken eines Kfz; Unvorhersehbarkeit der Notwendigkeit zu tanken

  • rewis.io

    Kein Wegeunfall beim Abbiegen zum privatwirtschaftlichen Tanken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Arbeitswegeunfall; Auftanken eines Kfz; Unvorhersehbarkeit der Notwendigkeit zu tanken

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
    Das BSG hat jedoch mit Urteil vom 04.07.2013 (Az. B 2 U 3/13 R) entschieden, dass, wenn der Versicherte sein Kraftfahrzeug auf dem Weg zur Arbeit zum Stehen bringt, um nach links zum Einkauf von Erdbeeren abzubiegen, sich in diesem nach außen beobachtbaren Verhalten die privatwirtschaftliche Handlungsmotivation dokumentiert und der versicherte Weg unterbrochen wird.
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
    Später hat das BSG eine strengere Linie angedeutet, allerdings ohne die ältere Rechtsprechung ausdrücklich aufzugeben, indem es das Tanken auf dem Heimweg von der Arbeit zwei Minuten vor Erreichen des Zieles nicht für versichert hielt, da das Nachtanken nicht zur Vollendung des Heimwegs erforderlich war, sondern nur für den am Folgetag - einem Sonntag - erneut vorzunehmenden Weg zur Arbeit, so dass die Handlungstendenz auf die Besorgung von Kraftstoff für den Weg zum Ort der Tätigkeit am nächsten Tag gerichtet war (BSG, Urteil vom 11.08.1998 Az. B 2 U 29/97 R).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 2 U 25/17

    Unwirksamkeit einer AGB für Abgeltung vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
    Über die Ansprüche auf Abänderung des Bescheides der Beklagten vom 09.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2014 und Bewilligung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 v.H. wird dagegen unter dem hier nicht streitgegenständlichen Teil der Berufung entschieden, der unter dem neuen Az. L 2 U 25/17 fortgeführt wird.
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
    Vor diesem Hintergrund mag zu diskutieren sein, das Tanken als versicherte Tätigkeit ausnahmsweise anzusehen, wenn der Kraftstoff aufgrund eines unerwarteten Mehrverbrauchs, etwa durch Staus oder technische Defekte, früher als geplant zur Neige geht, oder möglicherweise auch dann, wenn der Beschäftigte auf der Heimfahrt nach dem Ende der Spätschicht tankt, weil ihm unerwartet am selben Tag vom Arbeitgeber die Einteilung für die folgende Frühschicht mitgeteilt worden ist und er zwischen beiden Fahrten keine weitere Möglichkeit zu tanken hat (so BSG, Urteil vom 24.01.1995 Az. 8 RKnU 1/94 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 23).
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 3/83
    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
    Die ältere Rechtsprechung ließ es ausreichen, dass sich bei Antritt oder während der Fahrt die Notwendigkeit ergab, den Reservetank in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 30.01.1968 Az. 2 RU 51/65; zuletzt BSG, Urteil vom 24.05.1984 Az. 2 RU 3/83).
  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 51/65

    Unfallversicherungsschutz - Fahrt zur Arbeit - Privates Tanken auf Arbeitsweg

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
    Die ältere Rechtsprechung ließ es ausreichen, dass sich bei Antritt oder während der Fahrt die Notwendigkeit ergab, den Reservetank in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 30.01.1968 Az. 2 RU 51/65; zuletzt BSG, Urteil vom 24.05.1984 Az. 2 RU 3/83).
  • SG Augsburg, 30.09.2015 - S 4 U 33/14

    Anerkennung eines Arbeitsunfalles und Verletztenrente

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
    Das SG hat mit Urteil vom 30.09.2015 (Az. S 4 U 33/14) die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 09.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2014 und des Bescheides nach § 45 Abs. 1 SGB X vom 26.08.2015 abgewiesen.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Deshalb gehört das verbrauchsbedingte Auftanken eines Pkw bei wertender Betrachtung als typische Vorbereitungshandlung zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten (vgl Bayerisches LSG Urteil vom 8.3.2017 - L 2 U 458/15 - juris RdNr 31; LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 4.9.2014 - L 2 U 42/12 - juris RdNr 23 f und vom 16.5.2013 - L 3 U 268/11 - juris RdNr 17 f; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.3.2012 - L 2 U 339/10 - juris RdNr 27; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 3.11.2011 - L 3 U 7/09 - juris RdNr 31; Hessisches LSG Urteil vom 20.5.2008 - L 3 U 195/07 - juris RdNr 21 f; LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 9.4.2008 - L 17 U 188/07 - juris RdNr 24 f; vom 10.8.2005 - L 17 U 74/05 - juris RdNr 24 f und vom 28.5.2002 - L 15 U 303/00 - juris RdNr 28 f; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 06/18, § 8 RdNr 119; Ricke in KassKomm, 08/19, § 8 SGB VII RdNr 218; Ziegler in H. Becker ua, LPK-SGB VII, 5. Aufl 2018, § 8 SGB RdNr 257) .
  • LSG Thüringen, 19.04.2018 - L 1 U 1165/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Nachtanken - sachlicher

    Zutreffend hat z.B. das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 8. März 2017 - L 2 U 458/15, nach juris; so auch Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 05/15, § 8 SGB VII Rn. 119) angenommen, dass eine Ausnahme zweifelsohne dann anzunehmen ist, wenn die Strecke von vornherein nicht mit einer vollständigen Tankfüllung zu bewältigen ist, weil in einem solchen Fall das Tanken zur Bewältigung der Strecke objektiv unabweisbar ist und auch nicht durch ausreichendes Tanken vor Antritt der Fahrt vermieden werden kann.

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 08. März 2017 - L 2 U 458/15, Rn. 32, nach juris) wonach die Unvorhersehbarkeit der Notwendigkeit zu tanken nicht auf Gründen beruhen darf, die in der privaten, unversicherten Sphäre des Beschäftigten wurzeln (so auch Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 05/15, § 8 SGB VII Rn. 119; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 3 U 268/11, nach juris).

    Insoweit hat das Bayerische Landessozialgericht ausgeführt (Urteil vom 08. März 2017 - L 2 U 458/15, Rn. 33, nach juris): "Die Beschränkung der zum Versicherungsschutz führenden Unvorhersehbarkeit der Notwendigkeit zu tanken auf solche Gründe, die nicht im privaten unversicherten Bereich wurzeln, ergibt sich aus der Überlegung, dass Vorbereitungshandlungen, die in die Privatsphäre der Versicherten hineinreichen, grundsätzlich unversichert sein müssen, um eine zu starke Ausweitung des Versicherungsschutzes von der betrieblichen in die private Sphäre zu vermeiden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 14 U 254/15
    Vor diesem Hintergrund ist zu fordern, dass das grundsätzlich unversicherte Nachtanken für eine ausnahmsweise Einbeziehung in den Versicherungsschutz sich nicht nur als notwendig, sondern als für den Versicherten aus von diesem nicht zu vertretenden Gründen unvorhersehbar unabdingbar darstellt [so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2011, L 3 U 7/09, Urteil vom 16. Mai 2013, L 3 U 268/11 und Urteil vom 4. September 2014, L 2 U 242/14; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10. August 2005; Bayerisches LSG, Urteil vom 8. März 2017, L 2 U 458/15; jeweils juris].
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